Fahrzeugklasse T
- Zugmaschinen für Land-/ forstwirtschaftliche Zwecke, bbH max. 60km/h, für Fahrer unter 18 Jahren, gilt: bbH max. 40 km/h, mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, für land-/ forstwirtschaftliche Zwecke. bbH max. 40 km/h, mit Anhänger