Fahrzeugklasse L
- Zugmaschinen für Land-/ forstwirtschaftliche Zwecke, bbH max. 40km/h, mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger