Fahrzeugklasse CE
- Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg
Klasse CE
Was dürfen Sie fahren?
- Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Welche Zugangsvoraussetzungen benötigen Sie?
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Mindestalter 18 Jahre
- Ärztliches und augenärztliches Gutachten
- 1. Hilfe Nachweis
- 1 biometrisches Passfoto
- Vorbesitz der Klasse C erforderlich
Dauer der Ausbildung!
Theoretische Mindestausbildung
- Bei Erweiterung
- Grundstoff: 6 Unterrichte a 90 Minuten
- Klassenspezifischer Stoff: 4 Unterrichte a 90 Minuten
- Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang
- Grundstoff: 6
- Klassenspezifischer Stoff Kl. C: 10
- Klassenspezifischer Stoff Kl. CE: 4
Praktische Mindestausbildung
- Bei Erweiterung von Klasse C auf CE
- Grundausbildung
- Überlandfahrten: 5
- Autobahnfahrten: 2
- Überlandfahrten: 3
- Unterweisung am Fahrzeug: 1
- Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang
- Grundausbildung
- Überlandfahrten Kl. C: 3
- Autobahnfahrten Kl C: 1
- Überlandfahrten Kl. C: 0
- Unterweisung am Fahrzeug: 1
- Überlandfahrten Kl. CE: 5
- Autobahnfahrten Kl CE: 2
- Überlandfahrten Kl. CE: 3
- Unterweisung am Fahrzeug: 1
Berufskraftfahrer-Qualifikation nach § 5 BKrFQG und §4 BKrFQV
- Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.
- Alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer die als selbständige oder als Angestellte, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen von nun an eine Qualifizierung nachweisen.
- Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).
Die Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin
- Wer ist betroffen?
- Deutsche Staatsangehörige
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
- Staatsangehörige eines Drittlandes, die in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden
Wer muss nun eine Grundqualifikation nachweisen?
- Alle Lkw-Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterverkehr über 3,5t zulässige Gesamtmasse die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 erworben haben.
- Alle Busfahrer und Busfahrerinnen im gewerblichen Personenverkehr mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 erworben haben.
Wie erhalten Sie einen Nachweis für die Grundqualifikation?
Dafür gibt es 3 unterschiedliche Varianten die wir Ihnen einmal näher beschreiben möchten!
- 1.Variante
Sie benötigen eine Ausbildung als Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin als Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf - Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb mit einer Dauer von 2-3Jahren und Berufsschule,mit bestandener Abschlussprüfung
- Besonderheit im Güterverkehr ist, dass man hier schon zu Ausbildungszwecken ab 18 Jahren fahren darf
- Gleiches gilt im Personenverkehr in den Klassen D1 und D1E
- In den Klassen D und DE dürfen Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen mit 18 Jahren nur für Linienverkehr bis 50 Km eingesetzt werden, bei Reiseverkehr und Linienverkehr über 50 Km ist ein Alter von 20 Jahren erforderlich
- 2. Variante
Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis) - Keine Ausbildung vorgeschrieben, aber der Führerscheinbesitz für die die Prüfung beantragt wird ist unbedingt erforderlich
- Es muss eine theoretische und praktische Prüfung vor der IHK abgelegt werden
- Die theoretische Prüfung ist ein multiple-choice Fragebogen und hat eine Dauer von mindestens 240 Minuten (Verkürzung bei Quereinsteiger auf 170 Minuten, Verkürzung bei Umsteiger auf 110 Minuten
- Die Prüfung kann nur in deutscher Sprache abgelegt werden
- Die praktische Prüfung besteht aus 3 teilen, mit einem Prüfer des TÜV Hanse, IHK-Prüfer, Fahrlehrer und dem Prüfungsfahrzeug
- Teil 1: Fahren im Straßenverkehr unter realen Bedingungen, Dauer min.120 Minuten
- Teil 2: Technische Unterweisung und Fahrzeugbedienung, Dauer min. 30 Minuten
- Teil 3: Spezielle Fahrübungen auf einem Gelände, Dauer 60 Minuten
- Mindestalter für Fahrten im Güterverkehr in den Klassen C, CE, C1, C1E beträgt 18 Jahre
- Mindestalter für Personenverkehr in den Klassen D und DE beträgt 21 Jahre, die Klassen D1 und D1E entfallen
- 3. Variante
Beschleunigte Grundqualifikation (z, B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie) - 140 Stunden Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte davon mindestens 10 Stunden praktische Ausbildung
- bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 Stunden, davon 2,5 Stunden praktische Ausbildung
- eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
- die theoretische Prüfung im multiple-choice Verfahren mit offenen Fragen dauert mindestens 90 Minuten (Verkürzung bei Quereinsteiger auf 60 Minuten, Verkürzung bei Umsteiger auf 45 Minuten)
- Die Prüfung kann nur in deutscher Sprache abgelegt werden
- Mindestalter des Kraftfahrers oder der Kraftfahrerin 18 Jahre im Güterverkehr der Klasse C1, C1E (Lkw bis 7,5t zgM)
- Mindestalter des Kraftfahrers oder der Kraftfahrerin 21 Jahre im Personenverkehr der Klasse D1, D1E (max. 16 Fahrgastplätze)
- Im Personenverkehr der Klasse D, DE unterscheidet man zwischen Linienverkehr bis 50 Km ab 21 Jahre und anderen Verkehren ab 23 Jahre
Wann sind Sie ein Quereinsteiger und wann ein Umsteiger?
- Quereinsteiger
- Sind Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-,Güter-oder Personenverkehr (z.B. Kraftverkehrsmeister)
- Umsteiger
- Sind Personen die eine Qualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln oder umgekehrt
- Übergangsregelung
Eine Pflicht für eine einmalige Qualifikation besteht nicht: - Im Personenverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben wurde. Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2013 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer bis 09.09.2015)
- Im Güterverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben wurde. Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer bis 09.09.2016)
Wie lange ist meine Qualifikation gültig?
- Sie hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, danach muss der Kraftfahrer oder Kraftfahrerin alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren um die Qualifikation aufrecht zu erhalten.